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Das nationale Erbrecht

Das Erbrecht ist ein rechtliches System, das die Übertragung von Vermögen und Eigentum von einer Generation auf die nächste regelt, insbesondere nach dem Tod einer Person. Es variiert von Land zu Land und kann in verschiedenen Rechtssystemen unterschiedliche Regeln und Bestimmungen haben. Im Allgemeinen umfasst das Erbrecht folgende grundlegende Konzepte:

Testament: Eine Person kann ihren letzten Willen in einem schriftlichen Dokument, einem sogenannten Testament, festlegen. Darin werden die Begünstigten (Erben) und die Aufteilung ihres Vermögens nach ihrem Tod bestimmt.

Gesetzliche Erbfolge: Wenn jemand ohne ein gültiges Testament stirbt, greifen die gesetzlichen Bestimmungen zur Erbfolge. Diese Regeln legen fest, wer die Erben sind und wie das Vermögen aufgeteilt wird, normalerweise basierend auf der Verwandtschaft zur verstorbenen Person.

Erbquoten: Das Erbrecht kann Erbquoten festlegen, die den Erben zugewiesen werden. Diese Quoten können in Abhängigkeit von der Verwandtschaft und anderen Faktoren variieren.

Pflichtteilsrecht: In einigen Rechtssystemen haben enge Verwandte das Recht auf einen Mindestanteil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Dies wird als Pflichtteilsrecht bezeichnet.

Testamentsvollstreckung: In komplexen Fällen kann ein Testamentsvollstrecker ernannt werden, um sicherzustellen, dass der letzte Wille der verstorbenen Person ordnungsgemäß umgesetzt wird.

Schenkungen und Erbschaftssteuer: Das Erbrecht kann auch Regelungen für Schenkungen zu Lebzeiten und die Erbschaftssteuer enthalten, die beim Übertragen von Vermögen an Erben fällig wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Erbrecht sehr komplex sein kann und von Land zu Land unterschiedlich ist. Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Interessen angemessen berücksichtigt werden und um mögliche Konflikte unter den Erben zu vermeiden.

Das Europäische Erbrecht – Europäisches Nachlasszeugnis

Das europäische Erbrecht bezieht sich auf ein Rechtsregime, das in der Europäischen Union (EU) entwickelt wurde, um die grenzüberschreitende Nachlassplanung und Erbschaftsangelegenheiten zu harmonisieren und zu vereinfachen. Die Hauptkomponenten des europäischen Erbrechts sind im Wesentlichen im Erbrechtsverordnung der EU (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) festgelegt, die am 17. August 2015 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung wird oft als „Europäisches Nachlasszeugnis“ oder „Europäische Erbscheinverordnung“ bezeichnet.

Die wichtigsten Merkmale und Ziele des europäischen Erbrechts sind:

  1. Anwendbarkeit: Die Verordnung gilt für internationale Erbschaftsfälle, das heißt, wenn der Erblasser und/oder die Erben in verschiedenen EU-Ländern ansässig sind oder Vermögen in verschiedenen EU-Ländern haben.
  2. Wahl des anwendbaren Rechts: Die Verordnung ermöglicht es dem Erblasser, das Recht des Landes auszuwählen, dessen Staatsangehörigkeit er hat, um sein Erbe zu regeln. Wenn keine Wahl getroffen wird, gelten die Regeln des Landes, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  3. Europäisches Nachlasszeugnis: Ein zentrales Element der Verordnung ist die Einführung des „Europäischen Nachlasszeugnisses“. Dieses Zeugnis erleichtert die Nachlassabwicklung in verschiedenen EU-Ländern, da es Informationen über das anwendbare Recht, die Erben und andere relevante Fakten enthält.
  4. Anerkennung und Vollstreckung: Das europäische Erbrecht gewährleistet die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und Urteilen in Erbschaftsangelegenheiten in allen EU-Ländern, ohne dass zusätzliche Formalitäten erforderlich sind.
  5. Vereinfachte Abwicklung: Die Verordnung soll die Verwaltung von grenzüberschreitenden Nachlässen erleichtern und unnötige Bürokratie und Kosten reduzieren.
  6. Pflichtteilsrecht: Das europäische Erbrecht ermöglicht den Mitgliedstaaten der EU, ihre eigenen Vorschriften für das Pflichtteilsrecht beizubehalten, da dieses Thema im Erbrechtsverordnung nicht harmonisiert ist.

Es ist wichtig zu beachten, dass das europäische Erbrecht nur für internationale Erbfälle innerhalb der EU gilt und nicht die nationalen Erbrechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ersetzt. Daher sollten Personen, die internationale Erbschaftsangelegenheiten regeln müssen, sich mit den Bestimmungen der Verordnung vertraut machen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass ihre Anliegen angemessen berücksichtigt werden.

 

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