Trennungs- & Scheidungsfolgevereinbarungen

Eine besondere Ausprägung des Ehevertrages ist die Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese werden geschlossen, wenn für die Ehepartner mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die Scheidung der Ehe gewünscht ist. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht meist ein vereinfachtes Scheidungsverfahren, die einverständliche Scheidung. Zu diesem Zweck werden in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zusätzliche Regelungen getroffen, etwa zum Kindesunterhalt oder zur Auseinandersetzung des Vermögens oder Hausrats.

Insbesondere aber auch in Fällen mit Auslandberührung können wir Sue beraten:  hier können besondere Vorschriften oder andere Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Im Einzelnen stellen sich dan Fragen des internationalen Privatrechts. Haben die Eheleute etwa beide dieselbe Staatsangehörigkeit, so gilt für ihre Ehe, den Ehevertrag und eine Ehescheidung das Recht der übereinstimmenden Staatsangehörigkeit, auch wenn sie in einem anderen Land leben (vgl. im Einzelnen die Art. 13 ff. EGBGB). Auch kann es Besonderheiten geben, wenn die Eheleute im Ausland leben und die Scheidung der Ehe im Ausland beantragt wird. Auch hier bieten wir die bestmögliche Lösung.

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Dr. Alioska Alexia Marinopoulos
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