Das Familienrecht ist eines der am stärksten emotional belasteten Rechtsgebiete. Sei es zu Beginn einer Partnerschaft oder bei deren Beendigung: Eine frühzeitige und vorausschauende familienrechtliche Beratung kann dabei helfen, Ängsten vor erheblichen finanziellen Verlusten oder dem Verlust des Umgangs- und Sorgerechts für minderjährige Kinder vorzubeugen.
Die Tätigkeitsbereiche der Kanzlei umfassen insbesondere:
- Erstellung von Eheverträgen
- Vereinbarungen nichtehelicher Lebensgemeinschaften
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- Auseinandersetzung von nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
- Prozessführung bei Scheidungsverfahren einschließlich sämtlicher Scheidungsfolgen
- Kindschafts- und Adoptionsverfahren
- gesetzliche Vertretungsbefugnisse im Fall der Vormundschaft und Pflegschaft und rechtlichen Betreuung
- Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Bundesweite Vertretung und Prozessführung.